AGNN-Statement zur Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte

Ebenso wie die Medizin als Ganzes erfährt auch die Notfallmedizin eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Entsprechend werden prozessuale Verfahren wie bspw. die Therapie bei Herzstillstand, Schlaganfall oder Polytrauma regelmäßig dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Daneben sind oftmals weder der Erwerb noch der Erhalt von Fertigkeiten wie bspw. der endotrachealen Intubation unter Videolaryngoskopie, der Anwendung der Notfallsonographie oder der korrekten Bedienung der mitgeführten Medizingeräte allein im rettungsdienstlichen Routinebetrieb in ausreichendem Maß möglich. 

Um Notärztinnen und Notärzte für die Anforderungen im Notarztdienst vorzubereiten und das erforderliche, hohe Qualitätsniveau im Interesse größtmöglicher Patienten- und Anwendersicherheit zu sichern und auszubauen, tritt die AGNN immer wieder für eine Verbesserung der notärztlichen Fortbildung ein. Bereits 2015 haben wir Empfehlungen für ein Fortbildungszertifikat erstellt, mit dem die kontinuierliche Fortbildung zu notfallmedizinisch relevanten Themen sichergestellt werden sollte. Aufgeteilt in Pflicht- und fakultative Themen, sollten aktive Notärzte 20 Prozent der berufsständisch vorgegebenen Fortbildungen gezielt für die Notfallmedizin aufwenden. 

Im Einzelnen.

  • Die Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte muss durch Anpassung der gesetzlichen Regelungen konkretisiert werden 
  • Umfang der notärztlichen Pflichtfortbildung mindestens 10 Stunden pro Jahr, zzgl. der Fortbildung für Leitende Notärzte 
  • Definition der Inhalte durch Rettungsdienstträger und Landesärztekammern 
  • Zertifizierung mit entsprechender Kennzeichnung als Notarztfortbildung durch die Landesärztekammern 
  • Umsetzung durch notärztliches Personal und Durchführende des Rettungsdienstes 
  • Kontrolle durch die Rettungsdienstträger, hier Ärztliche Leitungen Rettungsdienst 

Das vollständige Statement finden Sie hier.